Ergebnisse werden geladen
....
Antwort von Carina
04.05.2015 08:57
Moin Sascha,
habe mich mal für Dich schlau gemacht:
Also für eine Zulassung zum Statistik Master müssen grundsätzlich wenigstens 90 ECTS-Punkte des Bachelor-Studienganges mit den bisher erbrachten Leistungen/Veranstaltungen abgedeckt werden. Dem Standard-BWL-Studenten fehlt in der Regel die mathematische Grundausbildung. Außerdem wird ein guter Bachelorabschluss (Note 2.5 oder besser) benötigt. Alternativ wäre eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudienganges möglich.
Am schnellsten gelangen Interessenten zu einer (semi-) verbindlichen Einschätzung, wenn sie eine Auflistung der erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) an unser Prüfungsamt (pruefungsamt@statistik.tu-dortmund.de) schicken, verbunden mit der Frage ob es für den Masterstudiengang Statistik reicht oder in welches Fachsemester des Bachelors sie eingestuft würden.
Hoffe, das hilft Dir etwas weiter =)
Beste Grüße
Neu ergänzt am 04.05.2015 um 08:57 Uhr
Antwort von Studienberatung Statistik TU Dortmund
06.05.2015 16:22
Hallo Sascha,
Carina hat dir unsere Infos ja auch schon zukommen lassen. Der Vollständigkeit halber führe ich sie hier aber noch mal auf:
Für eine Zulassung zum Statistik Master müssen grundsätzlich wenigstens 90 ECTS-Punkte des Bachelor-Studienganges mit den bisher erbrachten Leistungen/Veranstaltungen abgedeckt werden. Dem Standard-BWL-Studenten fehlt in der Regel die mathematische Grundausbildung. Außerdem wird ein guter Bachelorabschluss (Note 2.5 oder besser) benötigt. Alternativ wäre eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des Bachelorstudienganges möglich.
Am schnellsten gelangen Interessenten zu einer (semi-) verbindlichen Einschätzung, wenn sie eine Auflistung der erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) an unser Prüfungsamt (pruefungsamt@statistik.tu-dortmund.de) schicken, verbunden mit der Frage ob es für den Masterstudiengang Statistik reicht oder in welches Fachsemester des Bachelors sie eingestuft würden.
Viele Grüße
Claudia
Neu ergänzt am 06.05.2015 um 16:22 Uhr